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"Gott kann man nicht bestreiken!"

Die Mythisierung der kirchlichen Arbeitswelt als Dienstgemeinschaft

01.08.10 | Innerhalb der beiden großen Kirchen in Deutschland und deren Einrichtungen und Werken gilt auch weiterhin das Streikverbot. Dies bestätigte das Arbeitsgericht Bielefeld erst am 3. März 2010 in einem Urteil und stärkt damit den so genannten "Dritten Weg" der Kirchen. Das Arbeitsrecht gilt auch in den Kirchen - allerdings mit Abweichungen. Betriebsräte heißen hier "Mitarbeitervertretungen". An Stelle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es die "Dienstgemeinschaft". Regelungen werden auf dem "Dritten Weg" getroffen.  >>> Weiter...

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