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Sonntag, 26. Juli 2015, 11:34 Uhr

Winsener Ortsschild-Posse: Segeberg bleibt stur

Infoarchiv Norderstedt | Trotz Schelte des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bleibt die Kreisverwaltung stur: Das Winsener Ortsschild, das 2013 unter heftigem Protest der Anwohner weit in den Ort hinein versetzt wurde, bleibt stehen.

Ein grinsender Mann, dahinter ein Ortsschild, auf das mehrere rote Pfeile weisen

Bürgermeister Kurt Bonekamp, Bruder des Klägers, vor einem der vielen falschen Ortsschilder, mit denen Bürger gegen den Kreis protestieren (Foto: Infoarchiv).

Damit geht die absurde Auseinandersetzung wohl bald in ihr drittes Jahr: Im Juni 2013 hatte der Kreis Segeberg ein seit 1959 im Ortseingangsbereich Winsens (also korrekt) stehendes Ortsschild rund 150 Meter in den Ort hinein versetzt. Seitdem fahren die Autos dort deutlich schneller, passieren dabei unter anderem eine wichtige Schulwegverbindung. Anwohner, Lokalpolitik protestierten heftig, die Satiresendung extra3 "berichtete" mehrfach, doch die Kreisverwaltung ließ sich nich beirren.

Berief sie sich dabei bislang auf rechtliche Vorgaben, nach denen eine geschlossene Bebauung - und damit der Standort von Ortsschildern - erst dort vorliege, wo die Häuser zur Straße hin erschlossen werden, hat das Verwaltungsgericht dem nun klar widersprochen: Der alte Standort, so Gerichtssprecher Malte Sievers, "grenzte für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar und nachvollziehbar den innerörtlichen Bereich von der freien Strecke ab." Eine schallende Ohrfeige für das Kreishaus, das die Versetzung nicht nur gegen jede Kritik verteidigt, sondern den neuen Standort des Schildes regelmäßig und mit hohem Aufwand "verteidigt": Weil Unbekannte die Ortstafel nicht weniger als 20 Mal in Nacht-und-Nebel-Aktionen an ihren alten Platz zurückbrachten, erschienen Mitarbeiter des Kreises ebenso regelmäßig mit Hacke und Spaten, um den behördlich verordeten Standort durchzusetzen. 

"Dass das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Versetzung der Ortstafel abgewiesen hat, bestätigt ausdrücklich, dass durch die behördliche Verwaltung keine Rechte des Klägers verletzt wurden."


Claus Peter Dieck, stellvertr. Landrat

Umso erstaunlicher, dass Claus Peter Dieck (CDU), stellvertretender Segeberger Landrat, auch nach dem Gerichtsentscheid hart bleibt. Zwar wiesen die Verwaltungsrichter die Klage von Anwohner Berthold Bonekamp-Kerkhoff letztlich ab, weil dessen subjektives Recht nicht verletzt worden sei. An der behördlichen Begründung für die Versetzung des Schildes ließen sie aber kein gutes Haar und kommen am Ende zu dem Ergebnis: "Zwingende Gründe, die eine Änderung des ursprünglichen Standortes erforderten, liegen nicht vor." Fortsetzung folgt.