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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 16:03 Uhr

Erlass regtelt Rahembedingungen

Alkoholtestkäufe von Jugendlichen zulässig

Infoarchiv Norderstedt | Mit einem Erlass hat das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein die Zulässigkeit von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche geregelt.

Darin ist festgelegt, wie Ordnungsbehörden der Kreise und Städte mit mehr als 20 000 EinwohnerInnen mithilfe von Testkäufen die Einhaltung des Jugendschutzes überprüfen können. Ziel soll es sein, neben Aufklärung, auch dafür zu sorgen, dass der Zugang zu Alkohol erschwert wird. Nach Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) können Testkäufe „ein wirksames Mittel sein, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen und zu verbessern.“ Die Vorgängerregierung von CDU und FDP hatte derartige Verfahren noch abgelehnt. „Testkäufe von Minderjährigen sind aus jugendpolitischer Sicht grundsätzlich fragwürdig, weil Kinder und Jugendliche nicht für Kontrollen instrumentalisiert werden sollten, die von staatlichen Behörden durchzuführen sind“, hieß es dazu in einer Antwort auf eine seinerzeitige Anfrage des Abgeordneten Andreas Beran (SPD). Gegner von Testkäufen halten diese Maßnahme u.a. nicht mit der Würde von Jugendlichen vereinbar oder lehnen es auch aus moralischen Gründen ab, Kinder zu staatlichen Spitzeln zu machen.

Um derartige Vorwürfe entkräften zu können, sind jetzt begleitete Testkäufe u.a. nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Testkäuferinnen und Testkäufer sind als Auszubildende oder Beamtenanwärterinnen bzw. Beamtenanwärter der Kommunen tätig
  • Mindestalter der Testkäuferinnen und Testkäufer von 16 Jahren
  • Einverständnis der Personensorgeberechtigten zu den Testkäufen.
  • Begleitung durch eine erwachsene Amtsperson

Desweiteren ist „der Kauf der entgegen den Altersvorgaben des Jugendschutzgesetzes erworbenen Waren (Tabakwaren, Alkohol oder Bildträger) … durch die begleitende Amtsperson rückabzuwickeln bzw. der Vorgang ist für Beweiszwecke zu sichern.“ Zusätzlich soll es noch zu einer pädagogischen Vor- und Nachbereitung mit den Jugendlichen kommen. In einer Schulung sind die Testkäuferinnen und Testkäufer vor dem Einsatz auf ihre Aufgabe und mögliche Konsequenzen vorzubereiten (Ziele, Einzelheiten zum Einsatz, mögliche Zeugenaussage bei Bußgeldverfahren usw.).

Entgegen der Ablehnung von Testkäufen durch die von CDU und FDP getragenen Vorgängerregierung hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, nun die zügige Anwendung des Erlasses gefordert: „Viel zu häufig wird Jugendlichen Alkohol verkauft. Dem kann nur durch jugendliche Testkäufer ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb muss der Erlass nun auch zügig angewendet werden“, so Rathje-Hoffmann in einer Pressemitteilung.