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Mittwoch, 8. Oktober 2014, 17:10 Uhr

Antrag auf Ausweitung sozialen Wohnungsbaus gescheitert

Nur LINKE und GRÜNE stimmen für "Drittel-Regelung"

Rathaus Norderstedt, Foto: Infoarchiv

Infoarchiv Norderstedt | Der Versuch, bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete zukünftig 33 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern, ist gestern in der Stadtvertretung gescheitert. Ein entsprechender Antrag der LINKEN wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, WIN und FDP abgelehnt.

Pikant: Der Antrag entsprach fast im Wortlaut einem Vorstoß der SPD aus dem April 2013. Damals hatte die SPD sich auf eine Verwässerung ihres Antrages durch die CDU eingelassen. So wurde aus einer ursprünglich beantragten Förderung von „30 Prozent der Wohnbauflächen“ eine Förderung von „30 Prozent der Geschossflächen“. Außerdem wurde durch die Antragsänderung aus einem verbindlichen „sind … zu sichern“, ein unverbindliches „sollten … gesichert werden“. Kleine, aber wesentliche Unterschiede, denn durch die Reduzierung der Förderung auf „Geschossflächen“ (also Mehrfamilienhäuser), wurden all diejenigen Flächen für den Sozialen Wohnungsbau tabu, auf denen lediglich Einzel- oder Reihenhausbebauung stattfindet. Diese „Mängel“ wollte DIE LINKE nun wieder beseitigen und griff die damalige Forderung der SPD erneut auf.

Miro Berbig, Fraktionsvorsitzender der LINKEN, wies in seiner Rede vor der Stadtvertretung eindringlich auf die Notwendigkeit einer massiven Steigerung des geförderten Wohnungsbaus hin; der aktuelle Antrag sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gen SPD gewandt, zeigte er sich gespannt, wie diese eine Antragsablehnung wohl begründen würde. Jürgen Lange, Fraktionsvorsitzender der SPD und Vorsitzender im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, tat dass mit der Feststellung, dass der jetzige Antrag keinen größeren Beitrag zur Verbesserung der Situation leiste, als der alte. In manchen Baugebieten, wie z.B. dem Solardorf Norderstedt, sei beispielsweise gar kein geförderter Wohnungsbau möglich. Dann konstruierte er ein Beispiel von einer Baufläche, die ausschließlich mit Geschosswohnungen bebaut wäre. In diesem Fall wäre eine Förderung von 30 Prozent der Geschossfläche mehr als lediglich eine Förderung von 30 Prozent der Wohnfläche (mehrere Geschosse ergeben ein Vielfaches der Wohnfläche). Wie realistisch ein derartiges Szenario ist, sei dahin gestellt.

Kein Wort jedenfalls darüber, dass man die aktuell zur Abstimmung stehenden Inhalte vor eineinhalb Jahren selbst einmal vertreten hatte. Zumindest trat Lange dafür ein, bei zukünftigen Bebauungen mehr Geschosswohnungen einzuplanen. Arne-Michael Berg von der CDU kanzelte den Antrag als „populistisch und nicht zielführend“ ab. Nach seiner Auffassung sei „die Dichte der Bebauung im Flächennutzungsplan festgeschrieben“. Das Problem fehlender bezahlbarer Wohnungen sei seiner Auffassung nach zu lösen: „Es muss eben genügend Wohnraum geschaffen werden.“ Ach so. Detlef Grube, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNID90/DIE GRÜNEN, stimmte dem Antrag der LINKEN hingegen zu, da er sich durch die verbindliche Festschreibung einer Förderung „deutlich“ von der bestehenden Beschlusslage unterscheide.