Wettbewerb um die besten Köpfe?

Zum Einwanderungskonzept der Süssmuth - Kommission
Statement des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert im Frühjahr ein regelmäßiges Bleiberecht für alle gewalttraumatisierten Flüchtlinge. Über 150 aus allen Ostseeanrainerländern nach Lübeck angereiste TeilnehmerInnen des ersten NGO-Ostsee-Forums fordern im Mai mehr Aufmerksamkeit für die Belange der Flüchtlinge in der Region. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein erklärt im Juni, dass Flüchtlinge auch in Schleswig-Holstein wie Menschen dritter Klasse behandelt werden.

Die FDP fordert ein Zuwanderungsgesetz bis spätestens Jahresende. Die SPD versucht, ihrem Bundesinnenminister humanitäre Mindeststandards im Kontext sozial-demokratischer Einwanderungsüberlegungen abzuringen. Auch in der CDU/CSU können sich Zweifel daran, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, immer weniger Gehör verschaffen.

Das Anti-Rassismus-Komitee des Europarates kritisiert Anfang Juli die Bundesrepublik als eine Gesellschaft, in der schwere rassistisch motivierte Gewalttaten begangen werden. Und in der besorgniserregende Defizite bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz herrschten.

Die von der Bundesregierung vor neun Monaten mit der Entwicklung eines Zuwanderungskonzeptes beauftragte, in der Öffentlichkeit nach ihrer Vorsitzenden Rita Süßmuth benannte unabhängige Kommission präsentierte ihren Abschlussbericht am 4. Juli also in einem Klima größter öffentlicher und nicht minder kontroverser Aufmerksamkeit.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bedauert, dass es der Süßmuth-Kommission offenbar nicht gelungen ist, sich mit ihren Vorschlägen für eine Verbesserung der Rechts- und Aufenthaltssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden gegen die Fraktion asylfeindlicher Hardliner durchzusetzen. So scheinen die Flüchtlinge im "Wettbewerb um die besten Köpfe" einmal mehr zu unterliegen.

Der Flüchtlingsrat ist sich mit der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL einig in der Bewertung, der Perspektivwechsel in der Einwanderungs- und Asylpolitik könne nicht dadurch erreicht werden, dass an einzelnen Schräubchen gedreht werde. Die Bundesrepublik Deutschland müsse ihre rechtlichen und sozialen Standards in Richtung auf eine gemeinsame europäische Migrations- und Asylpolitik qualifizieren. Dazu müsse das deutsche Asyl- und Ausländerrecht dringend an die Standards des Völkerrechts angepasst werden. Hier liefere die Süssmut-Kommission leider zu wenig konkrete Anregungen.

Statement des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein im einzelnen:

Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hält es - im Gegensatz zur Süßmuthkommission - mitnichten für "strittig, ob in diesen Fällen die deutsche Asylpraxis ausreichend Schutz gewährt." "Die vom Bundesinnenminister regelmäßig vorgetragene Behauptung, es gäbe keine Schutzlücke im deutschen Flüchtlingsrecht wird durch ständige Wiederholungen nicht richtiger" erklärt der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Martin Link. Auch die Süßmuth-Kommission habe sich hier nicht klar gegen die Sperrminorität der Hardliner auch in den eigenen Reihen positioniert.

Statt die bestehende Schutzlücke für die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung weiter zu leugnen, sollte Politik offensichtliche Lösungen erkennen: die Genfer Flüchtlingskonvention muss auf der Grundlage seriöser völkerrechtlicher Würdigung auch in Deutschland uneingeschränkt und allumfassend zur Geltung kommen. Die neuerdings wenigen Fällen praktizierte Asylanerkennung quasistaatlicher Verfolgung in wenigen Herkunftsländern ist völlig unzureichend. Der Flüchtlingsrat appelliert an alle am Diskurs beteiligten Parteien, der Realität der Fluchtmigration endlich durch die volle Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund Rechnung zu tragen.

Härtefallregelung im Ausländergesetz

Der Flüchtlingsrat und andere gesellschaftliche Gruppen fordern seit langem, dass Ausländerbehörden und die Innenminister der Länder wieder einen Ermessensspielraum haben müssen, um schwierige Einzelfälle menschlich lösen zu können. Hier beisteht ebenfalls Konsens mit dem Kieler Innenministerium. Selbst der Bundesausschuss der CDU Deutschlands hat in seinem Grundsatzpapier vom 7. Juni 2001 "Zuwanderung steuern und begrenzen - Integration fördern" eine gesetzliche Härtefallregelung gefordert.

Aus Sicht des Flüchtlingsrates hängt die Süssmuth-Kommission sich die rote Laterne selbst vor die Tür, wenn sie in ihrem Abschlussbericht von der Empfehlung absieht, "der Exekutive die Befugnis zu übertragen, in Einzelfällen ein Aufenthaltsrecht nach Ermessen zu gewähren."

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat begrüßt die Vorschläge der Kommission zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, wenn sie fordert, die Verfahrensfähigkeit von Kindern nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres anzusetzen. Die derzeit in Deutschland geltende Praxis, Kinder asylrechtlich wie Erwachsene zu behandeln, wenn sie 16 Jahre alt sind, kritisiert die Kommission deutlich als rechtswidrig: "Diese Rechtspraxis steht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Entschließungen des Rates der EU betreffend unbegleitete Minderjährige vom 26. Juni 1997, der UN-Kinderrechtskonvention und dem Hager Minder-jährigenschutzabkommen."

Der Flüchtlingsrat sieht sich in seinen seit Monaten gegenüber den Kieler Ministerien für Jugend und Inneres vorgebrachten Forderungen nach einem besonderen Aufnahmeverfahren und Mindeststandards bei der Unterbringung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in durch die Süssmuth-Kommission bestätigt. Die Kommission fordert unter anderem wo noch nicht geschehen die Einführung sogenannter Clearing-Verfahren, denn sie hätten sich als Maßnahmen "bewährt, die eine altersgerechte Betreuung anbieten und aussichtslose Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger vermeiden können." Mit Hinweis auf die in einigen Bundesländern übliche Praxis, unbegleitete Jugendliche nicht allein in Erwachsenenunterkünften unterzubringen, fordert die Kommission: "Dies sollte bundesweit für alle unbegleiteten Minderjährigen ermöglicht werden, auch wenn sie bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben."

Der Flüchtlingsrat beteiligt sich in diesem Jahr an einer bundesweiten Kampagne mit dem Ziel der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. Die Bundesregierung weigert sich seit nunmehr zwei Jahren hartnäckig, diese zurückzunehmen. Hier sieht auch die Kommission dringenden Handlungsbedarf und empfiehlt Bund und Ländern, die Rücknahme der Erklärungsvorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention erneut zu prüfen."

Verbesserungen der Aufenthaltsbedingungen für Konventionsflüchtlinge

Es sei aus Sicht der Kommission "realitätsfern anzunehmen, dass aufenthaltsrechtliche Benachteiligungen von Flüchtlingen eine durchschlagende abschreckende Wirkung haben." Der Flüchtlingsrat begrüßt die Kommissionsforderung, dass die Rechtsposition von Konventionsflüchtlingen in den Bereichen Familienasyl, Familiennachzug und Erziehungsgeld an Flüchtlinge nach Artikel 16 a Grundgesetz angeglichen werden soll.

Verbesserung der Rechtssituation geduldeter Ausländer

Die Kommission stellt fest, dass 116607 abgelehnte Asylbewerber Ende Oktober 2000 im Besitz einer Duldung waren. Die Duldung sei rechtlich kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich eine befristete Aussetzung der Abschiebung und begründe keinen rechtmäßigen Aufenthalt. In mehr als 40 Prozent der Fälle sei die vom Gesetz als Höchstdauer vorgesehene Jahresfrist nahezu um das dreifache, in rund 31 Prozent nahezu um das vierfache überschritten worden. Duldungen würden regelmäßig über Jahre hinweg verlängert, obwohl solche Kettenduldungen dem gesetzlichen Leitbild widersprechen würden.

Aus einer zutreffenden Analyse der Situation folgen aus Sicht des Flüchtlingsrates nur unzureichende Vorschläge. Offenbar weitgehend mißtrauisch gegenüber dem auslän-derbehördlichen Beratungsinteresse, schlägt die Süßmuth-Kommission z.B. vor, die Ausländerbehörden sollten verpflichtet werden, Ausländer zu informieren, dass sie eine Aufenthaltsbefugnis beantragen können. Die dringend erforderliche Änderung des Ausländergesetzes, mit der präzise Fristen festgelegt sein müßten, ab wann eine Duldung in eine Aufenthaltsbefugnis umzuwandeln ist, erfolgt jedoch nicht.

Abschiebungen

Die gegenwärtige asyl- und migrationspolitische Situation gleicht einem Ritt auf der Rasierklinge. Es zeichnet sich ein politischer Konsens der Vernünftigen ab, der die dringend erforderlichen Verbesserungen im Ausländer- und Asylrecht in greifbare Nähe rückt. Gleichzeitig wächst die Gefahr, dass der sich abzeichnende "Konsens der Vernünftigen" schon im Vorfeld sabotiert wird und ein "Wettlauf der Hardliner" einsetzt und unter dem Etikett "Optimierung der Rückführung" immer wieder neue Verschärfungen bei der Abschiebungspraxis gefordert werden. Bedauerlicherweise enthält der Bericht der Süßmuth-Kommission mit ihren Vorschlägen für überwachungsstaatliche Optimierungen und Vorschlägen zur Konzentration von Ausreisepflichtigen hierfür genügend Bausteine.

Beschleunigung der Asylverfahren

Die politisch für erforderlich gehaltene Beschleunigung der Asylverfahren läßt sich aus Sicht des Flüchtlingsrates auch ohne restriktive und repressive Maßnahmen umsetzen. PRO ASYL hat deshalb der Zuwanderungskommission ihre im Dialog mit den Landesflüchtlingsräten erarbeiteten "Vorschläge für ein faires und effizientes Asylverfahren" unterbreitet (nachzulesen im Quartalsmagazin des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V., "Der Schlepper" Nr. 15, 1.7.2001).

Darin wird unter anderem gefordert:

gez. Martin Link

Geschäftsführer Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000

Kiel, 5. Juli 2001


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Last modified: Sat Jul 14 17:03:34 CEST 2001